Hier sind die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Haushalt 2027. Auch in Zeiten knapper Kasse ist es uns wichtig, Maßnahmen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zu beantragen und die Mittel der Gemeinde dadurch zukunftswirksam einzusetzen. Außerdem sehen wir nach wie vor Bedarf für ein Angebot für Jugendliche in Veitshöchheim.
1. Fokussierung auf klimaangepasste Begrünung, mehr Mittel für Baumschutz und Grünpflege
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.1. Die Haushaltsmittel für die Pflege, den Schutz und die Bewässerung des bestehenden Baumbestandes sowie weiterer bestehender Grünflächen werden für das Haushaltsjahr 2027 und die folgenden Jahre angemessen erhöht.
1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Baumbestand verstärkt zu schützen und insbesondere in Hitze- und Trockenperioden eine ausreichende Bewässerung sicherzustellen. Dabei sollen besonders junge, neu gepflanzte sowie durch Trockenheit und Hitze gefährdete Bäume berücksichtigt werden.
1.3. Nach der Fällung oder dem Absterben eines Baumes soll grundsätzlich eine Ersatzpflanzung erfolgen. Dabei ist der Verlust eines größeren oder besonders wertvollen Baumes angemessen zu berücksichtigen. Wenn eine einzelne Ersatzpflanzung den ökologischen und klimatischen Verlust nicht ausreichend kompensieren kann, sollen mehrere geeignete Bäume gepflanzt werden.
1.4.Bei Neupflanzungen sollen bevorzugt standortgerechte, klimaangepasste und hitze- sowie trockenheitsverträgliche Baumarten und Pflanzen verwendet werden.
1.5. Bei der Verwendung zusätzlicher Haushaltsmittel soll grundsätzlich folgende Priorität gelten:
- Erhalt und Pflege des vorhandenen Baumbestandes
- Sicherstellung einer ausreichenden Bewässerung und Verbesserung der Standortbedingungen
- Ersatzpflanzungen bei Baumverlust
- zusätzliche Neupflanzungen und Erweiterung bestehender Grünstrukturen.
1.6. Bei zukünftigen Planungen und Investitionsmaßnahmen soll die Gemeinde insbesondere solche Begrünungsmaßnahmen priorisieren, die einen messbaren Beitrag zu Schattenbildung, Kühlung und Aufenthaltsqualität leisten.
1.7. Die Verwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat halbjährlich bis jährlich über den Zustand der Gemeindebäume zu berichten und eine Bilanz zu Fällungen und Neupflanzungen vorzulegen. Zusätzlich ist ein Konzept zu erarbeiten, wie Jungbäume in den ersten 5 Jahren gewässert und gepflegt werden. Wenn die Gemeinde dies nicht in Eigenleistung stemmen kann, ist eine Ausschreibung für Pflanzung und 5 Jahre Entwicklungspflege anzudenken. Die Gemeinde übernimmt die Bäume dann erst etabliert und in gutem Zustand nach dem fünften Jahr.
Wir beantragen daher, die notwendigen zusätzlichen Mittel im Haushalt 2027 bereitzustellen und die entsprechenden Ansätze auch für die kommenden Haushaltsjahre fortzuschreiben.
Begründung:
Die extremen Hitze- und Trockenperioden des Jahres 2026 haben deutlich gemacht, wie stark Bäume und andere Pflanzen inzwischen durch die Folgen des Klimawandels belastet werden. Es ist damit zu rechnen, dass die außergewöhnliche Hitze bei einzelnen Bäumen erst zeitverzögert zu Schäden und zum Absterben führen wird.
Im Gegensatz dazu sind Bäume und Grünflächen im Ortsbild wertvolle Hilfen zur Kühlung in heißen Tagen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sind daher unverzichtbar.
Auch in den kommenden Jahren müssen wir davon ausgehen, dass extreme Hitzeereignisse häufiger auftreten und länger andauern. Dadurch steigt nicht nur die Gefahr des Ausfalls von Bäumen und anderen Pflanzen. Gleichzeitig nimmt der notwendige Pflege-, Bewässerungs- und Erhaltungsaufwand erheblich zu.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den Schwerpunkt nicht ausschließlich auf neue Begrünungsprojekte zu legen. Der Erhalt des bereits vorhandenen Grüns muss Vorrang haben. Ein ausgewachsener Baum kann durch eine Neupflanzung nicht kurzfristig ersetzt werden. Große Bäume spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung, speichern CO₂, bieten Lebensraum und verbessern die Aufenthaltsqualität. Ihre Pflege und ihr Schutz sind deshalb eine besonders wirkungsvolle Klimaanpassungsmaßnahme.
Bei allen Begrünungsmaßnahmen sollte deshalb stärker danach gefragt werden, wo mit den vorhandenen finanziellen Mitteln die größte Wirkung für Schatten, Kühlung und Aufenthaltsqualität erreicht werden kann. Als Ausgleich könnte an anderer Stelle auf pflegeaufwändigen Blumenschmuck, der nicht über den reinen ästhetischen Anspruch hinaus geht, verzichtet werden. Bestehende Baumstandorte und Grünstrukturen sollten erhalten, verbessert und miteinander vernetzt werden.
Ziel muss es sein, unsere Gemeinde auf zunehmende Hitze vorzubereiten und die öffentlichen Räume so zu gestalten, dass sie auch bei hohen Temperaturen lebenswert bleiben. Bäume und Grün sind dabei keine freiwillige Dekoration, sondern ein wichtiger Bestandteil kommunaler Klimaanpassung.
Die beantragte Erhöhung der Haushaltsmittel ist daher eine Investition in den langfristigen Erhalt des kommunalen Grüns, in die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und in eine lebenswerte Gemeinde.
2. Skateranlage– konkrete Standortprüfung und Umsetzung
Der Gemeinderat möge beschließen, Mittel für die Standortklärung sowie die konkrete Prüfung, Planung und bauliche Umsetzung einer modernen Skateranlage (mit Pumptrack) in den Haushalt 2027 einzustellen. Dies soll unter Berücksichtigung der Standortoptionen alter Steg/Wohnmobilstellplatz, Bolzplatz sowie Flächen Richtung Kläranlage oder anderer geeigneter Plätze geschehen. Für die Detailplanung soll eine Zusammenarbeit mit der Skater-Community angestrebt werden.
Begründung:
Bereits in unseren Anträgen vom 12.11.2024 und vom 13.10.2025 haben wir auf die seit dem Stegneubau fehlende Skateranlage als Freizeitangebot für Jugendliche in Veitshöchheim hingewiesen. Trotz wiederholter Anträge wurde das Thema bislang nicht abschließend im Gemeinderat beschlossen. Nach wie vor sehen wir, ähnlich wie andere Fraktionen, den Bedarf für ein Freizeitangebot in dieser Form für Kinder und Jugendliche. Wir schlagen daher vor jetzt vorrangig die Standortfrage zu klären und dann die Umsetzung vorzubereiten.
Als mögliche Standorte bzw. Standortkombinationen sehen wir dabei bevorzugt die Fläche am alten Steg, die bisher für Wohnmobilstellplätze vorgesehen ist, den bestehenden wenig genutzten Bolzplatz sowie weitere Flächen Richtung Kläranlage. Zu prüfen ist, ob sich mehrere dieser Flächen zu einem zusammenhängenden attraktiven Angebot kombinieren lassen – und falls nicht an dieser Stelle, welche Alternativen sich anbieten.
Sobald die Standortfrage geklärt ist, sollte vor der konkreten Detailplanung eine Befragung der lokalen Skate-Community und des Jugendzentrums durchgeführt werden, um Bedarf und Nutzungswünsche direkt in die Planung einzubeziehen.
3. Kneipp-Armbecken als Ergänzung zur bestehenden Kneipp-Anlage
Der Gemeinderat möge beschließen als Ergänzung zum Kneipptretbecken an der Mainlände ein Kneipp-Armbecken durch die Gemeinde Veitshöchheim zu errichten. Die dafür nötigen Mittel werden in den Haushalt 2027 eingestellt.
Begründung:
Im zurückliegenden heißen Sommer war das Kneipp-Tretbecken ein sehr wertvoller Platz für viele Menschen, um Abkühlung in der Hitzewelle zu bekommen. Ältere Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen tun sich teilweise jedoch schwer ins Becken zu steigen und fühlen sich auf dem Untergrund unsicher. Um auch ihnen die Möglichkeit zur Abkühlung zu geben, wäre ein einfaches Armbecken in direkter Nähe zum Kneipp-Tretbecken eine sinnvolle Ergänzung. Das Angebot können Menschen nutzen, die nicht so einfach die Schuhe ausziehen können oder Gehunsicherheiten haben. Unabhängig davon ist es für jeden eine gute zusätzliche Möglichkeit zur Erfrischung. Diese Maßnahme würde weitere kühle Orte in Zeiten der Klimaerwärmung in Veitshöchheim schaffen und zur Gesundheit der Bürger beitragen.
4. Machbarkeitsstudie: Gemeinschaftlicher Batteriespeicher für Bestandsquartiere
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Mittel für eine Machbarkeitsstudie zu einem gemeinschaftlichen Batteriespeicher für Bestandsquartiere in Veitshöchheim in den
Haushalt 2027 einzustellen. Die Studie soll mögliche Standorte – einschließlich einer Multi-Use-Option im Gewerbegebiet –, Betreiber- und Beteiligungsmodelle sowie die Wirtschaftlichkeit untersuchen und als Grundlage für eine spätere Umsetzungsentscheidung dienen.
Begründung:
In Veitshöchheim wächst die Zahl privater PV-Anlagen stetig, auch außerhalb von Neubaugebieten. Zum 1. Juni 2026 ist mit § 42c EnWG erstmals eine rechtliche Grundlage für „Energy Sharing“ in Kraft getreten, die es ermöglicht, lokal erzeugten Strom quartiersweise zu teilen. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 den Entwurf zur EEG-Novelle 2027 beschlossen. Demnach soll die dauerhafte feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp entfallen und durch eine zeitlich befristete Übergangsvergütung ersetzt werden. Eigenverbrauch und gemeinsame Nutzung vor Ort rücken damit wirtschaftlich stärker in den Vordergrund.
Für neu geplante Baugebiete im Bundesgebiet gibt es dazu bereits erste Konzepte – für Bestandsquartiere wie bspw. in Veitshöchheim fehlt bislang ein vergleichbarer Ansatz. Ergänzend sollte auch das Gewerbegebiet als möglicher Multi-Use-Standort betrachtet werden, da dort tagsüber hohe gewerbliche Lastspitzen auf PV-Erzeugung treffen und ein Speicher dort ggf. wirtschaftlicher betrieben werden kann als in einem reinen Wohnquartier.
Ein gemeinschaftlicher Batteriespeicher für ein oder mehrere Bestandsquartiere könnte den lokalen Eigenverbrauch von PV-Strom deutlich erhöhen, die Netze entlasten und – je nach Betreibermodell – auch Bürgerinnen und Bürgern eine wirtschaftliche Beteiligung ermöglichen, etwa über eine Energiegenossenschaft oder ein kommunales Betreibermodell. Die regionale Wertschöpfung kann dadurch verbessert werden und entweder der Gemeinde selbst oder Bürgern zugutekommen.
Bevor über ein konkretes Projekt entschieden werden kann, braucht es jedoch eine fundierte Machbarkeitsstudie: mögliche Standorte und Flächen, technische Auslegung, Betreiber- und Beteiligungsmodelle, Wirtschaftlichkeit sowie infrage kommende Förderprogramme müssen geprüft und abgewogen werden.
5. Verbesserung für Radfahrende und andere nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer am
Kreisverkehr Wü 3/Benzstraße
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt eine bauliche Verbesserung der Situation für Radfahrende und Fußgänger an der Engstelle nach dem Kreisel an der Wü 3 Richtung Benzstraße. Die Gemeinde Veitshöchheim möge die Optionen für eine Verbreiterung des Weges vom Kreisverkehr Richtung Benzstraße prüfen, um den Weg für Fußgänger und Radfahrende gemeinsam nutzbar zu machen. Dabei wird jetzt der Zeitpunkt genutzt, da im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle beim ehemaligen Netto-Gelände die Nutzung im beschleunigten Verfahren als Angebotsbebauungsplan neu überplant wird. Je nach Situation werden zur Verbreiterung des Weges die erforderlichen
Flächen vom Eigentümer erworben oder eine Dienstbarkeit für die Wegenutzung vereinbart.
Begründung:
Der Radweg am Sandäcker ist sehr komfortabel ausgebaut. Er kann von allen nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern ohne Probleme gemeinsam genutzt werden. Auch Fahrräder mit Anhänger, Lastenräder, Familien mit Kinderwagen oder Rollstühle und Menschen mit Rollator können dort gut passieren. Direkt am Kreisel endet der gemeinsame Weg, Fahrradfahrer müssen absteigen. Nach der Querung über die Wü 3 kommt es an der Einfahrt in die Benzstraße zu einer Engstelle. Hier ist der Weg nur etwa 1,50 Meter breit und verläuft mit einem Knick. An dieser Stelle ist es für breitere Gefährte und Fußgänger nahezu unmöglich aneinander gut vorbeizukommen. Das gilt für Radfahrende, Fahrräder mit Anhänger, Lastenräder, selbst wenn sie ordnungsgemäß ihr Fahrzeug schieben, aber auch Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollator oder Kinderwagen. Durch den Knick im Verlauf des Gehwegs kann es zu überraschenden Situationen kommen. An dieser Stelle dient eine Verbreiterung des Weges zur Sicherheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und zum flüssigeren Ablauf.
6. Fortsetzung der Freiwilligen Leistungen für Vereine
Solange es die Haushaltsmittel der Gemeinde zulassen, sollen die Freiwilligen Leistungen für die Vereine auf dem Stand der letzten Jahre erhalten bleiben.
7. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Gartenstraße
Leider konnte der Barrierefreie Ausbau der Haltestelle Gartenstraße noch nicht verwirklicht werden. Weiterhin halten wir das an dieser Stelle für äußerst notwendig und bitten die Gemeindeverwaltung diesen bereits beschlossenen Ausbau weiter voran zu treiben.